"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."
Friedrich Schiler
Die Verwaltung richtet Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf folgenden Straßenabschnitten innerhalb der Ortschaft Otterstedt ein:
Die benannten Straßenabschnitte zeichnen sich durch Querungsverkehr von Fußgängern, insbesondere Schülern der anliegenden Grundschule wie auch Kindern des dort belegenen Kindergartens, aus.
Hinzu kommt der damit im Zusammenhang stehende Hol- und Bringdienst mittels Kraftfahrzeugen, der über die Parkplatzzufahrten vor dem Schul- und Feuerwehrgebäude auf die Hauptstraße abfließt. Gleiches gilt für die Kirchenzufahrt von der Brügger Straße aus.
Die Sicherheit des Schul- und Kindergartenweges würde durch die
Geschwindigkeitsbegrenzung wesentlich verbessert. Die vorhandene Bedarfsampel im Einmündungsbereich Hauptstraße/Brügger Straße ist dafür nicht ausreichend, da insbesondere die Überquerung der Brügger Straße im Bereich der Einmündung durch die Ampel nicht besichert wird.
Der Bundesrat hat am 10.03.2017 den Weg für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung [BR-Drs. 85/17] frei gemacht, die unter anderem ein Tempolimit von 30
Stundenkilometern vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vorsieht.
Die zu erwartende Verwaltungsvorschiftmacht eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung zum Regelfall auch ohne, dass eine konkrete Gefährdungslage nachgewiesen sein muss.