E-Werk: Bürgermeister hat 
 Rat weder informiert noch 
 beteiligt 

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes schafft Klarheit

von Stefan Straßenburg

24.09.‘16

Am Donnerstag, den 22. September 2016 traf sich der Finanzausschuss. Zu Gast waren Herr Rabe und Herr Rater vom Rechnungsprüfamtes des Landkreises (RPA). Der Bericht der Jahre 2011 bis 2013 liegt vor.

Zwei Sachverhalte werden aufgeklärt

Aus dem Bericht gehen zwei Sachverhalte hinsichtlich der Unregelmäßigkeiten im E-Werk hervor. Der Bürgermeister musste bereis 2012 über die Zahlungsschwierigkeit des E-Werk Bescheid gewusst haben. Aus Seite 29 des Berichtes heißt es "Die prekäre Lage insbesondere des EWO muss der Gemeindeverwaltung auch spätestens seit 2012 bekannt gewesen sein. Es fehlten nicht nur die Jahresabschlüsse dieses Unternehmens auch wurden Konzessionsabgaben nicht oder nicht rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung gezahlt ..."

Auf die bisherige Frage, wann die Zahlungsschwierigkeiten des E-Werks bekannt gewesen seien, hatte der Bürgermeister ausweichend geantwortert.

Weiterhin wertet das RPA die Zahlungen von 700.000 Euro im Dezember 2013 und von 300.000 Euro im Januar 2014 als Ausleihungen. Dies bedeutet, der Rat hätte über diese Zahlungen entscheiden müssen. Der Bürgermeister und die Kommunalaufsicht hatten diese Überweisung als interne Kassenverstärkung gedeutet. In seiner Stellungnahme räumte der Bürgermeister ein, dass es sich um eine Ausleihung handelt.

Dreimal wurde das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht beachtet

In drei Fällen hat der Bürgermeister gegen das NKomVG verstoßen. Das E-Werk hat im Jahre 2012 den zulässigen Kreditrahmen für Liquidität überschritten, der Bürgermeister informierte darüber den Rat seit 2012 nicht, der Rat wurde nicht beteiltigt.

Konsequenzen

Diese "Versäumnisse" des Bürgermeisters haben zu einer verspäteten Aufklärung und wahrscheinlich materiellen Schäden geführt, da der Rat bei Fehlentwicklungen wie bei den Biogasturbinen eher hätte eingreifen können. Fairerweise möchte ich einräumen, dass eine solche Behauptung im Nachhinein leichter fällt.

Für den Bürgermeister selbst entstehen neben den immateriellen Nachteilen (Arbeit, Ansehen) voraussichtlich keine rechtlichen Konsequenzen. Die Einleitung einer Abwahl müsste mit 3/4-Mehrheit des Rates erfolgen. Dem hat sich die CDU bisher verweigert.

Der Rat hat nun noch die Möglichkeit, dem Bürgermeister für die Jahre 2011 keine Entlastung zu erteilen. Auch dies hätte kaum rechtliche Konsequenzen, würde aber verdeutlichen, dass der Bürgermeister einen Großteil der politischen Verantwortung trägt.

Wann wird das Kapitel E-Werk beendet?

Mit dem Bericht des RPA wurden offene Fragen beantwortet. Mit der Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters, der Veröffentlichung des Baltic-Berichts sowie eines Abschlussberichtes über die umgesetzten Maßnahmen, um künftige Fehlentwicklungen zu vermeiden, könnte das E-Werk-Kapitel abgeschlossen werden. Leider akzeptieren Bürgermeister und CDU die Entscheidung des E-Werksausschusses nicht und wollen die Veröffentlichung des Baltic-Berichtes verhindern.

von Tim Weber

 

Anrede:
   
Vorname:
Name:
E-Mail:
 
HTML Newsletter
 

Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Barbara von Monkiewitsch

Dipl. Ing. Architektin, geb. 1945, Studium in Braunschweig und Berlin.
Ca 30 Jahre frei Architektin mit Schwerpunkt Altbausanierung in Hessen
2012 Umzug nach Fischerhude in die Nähe von Kindern und Enkeln, seit 2005 verwitwet, 4 Kinder, 10 Enkelkinder

powered by webEdition CMS