"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."
Friedrich Schiler
Der Hauptausschuss wird von sechs auf acht Beigeordnete vergrößert.
Die NkomVG ermöglicht es dem Rat, den Hauptausschuss um zwei Mitglieder zu erweitern. Da bei einer Beibehaltung von sechs Beigeordneten plus Bürgermeister die Mehrheitsverhältnisse des Rates nicht abgebildet werden und es in der Folge häufiger zu unterschiedlichen Entscheidungen im Rat und Hauptausschuss kommen könnte, soll der Hauptausschuss/Verwaltungsausschuss um zwei Beigeordnete erweitert werden.
Der Antrag wurde mit 16 zu 13 Stimmen angenommen.