Höhere Strahlenbelastung durch 5G? 

Sind Bürger neuen Entwicklungen hilflos ausgeliefert? / FGBO fordert Vorsorgekonzept

Der Sendemast an den Ottersberger Sportanlagen. Foto: Dammann

31.10.‘20

 

Von Harald Steege

Ottersberg. Mobilfunk arbeitet mit gepulster Mikrowellenstrahlung in Frequenzbereichen von ca. 400 bis ca. 6.000 MHz. Eine nicht unerhebliche Zahl von Wissenschaftlern weltweit weist schon seit den 1930er-Jahren auf negative Auswirkungen für menschliche und tierische Organismen sowie die gesamte Mikrobiologie hin. Teile der Bevölkerung nehmen solche Hinweise ernst oder leiden bereits unter gesundheitlichen Folgen.
Die Bundesregierung negiert solche Auswirkungen und forciert den Ausbau der neuen Techniken, insbesondere 5G massiv, ohne von den Mobilfunk-Betreibern vor dem Rollout eine konkrete Folgenabschätzung einzufordern und deren Ergebnisse abzuwarten und zu bewerten. Sie kommt dem Bürgeranspruch auf ausreichende Fürsorge nicht nach.
Ergebnisoffenes Abwägen von Für und Wider sieht anders aus.
Ein Kreis Ottersberger Bürger, die teils gesundheitliche Einschränkungen persönlich erleben, sich mit den Folgen von Strahlung seit vielen Jahren beschäftigen oder aus reinem Interesse nach Antworten suchen, ist insbesondere nach der Errichtung eines neuen Funkmasten auf dem Betriebsgelände der EWE an der Landesstraße zwischen Ottersberg und Otterstedt neben den Firmen Buss und Heitmann aktiv geworden.
Kontakte wurden gesucht und Gespräche mit Politik, Energieerzeugern, Netzbetreibern u.a. geführt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Ausbaumaßnahmen zu großen Teilen keine Mitbestimmung auf lokaler Ebene erfahren. Der Regelfall ist die Beantragung neuer Sendeanlagen durch die Funkbe-treiber bei der Bundesnetzagentur und die Genehmigung durch eben diese und somit keinerlei Mitsprache der Kommune oder der lokalen Politik z.B. über die Standortauswahl.
Das muss nicht so bleiben. Der Gemeinderat kann ein Mobilfunkvorsorgekonzept verabschieden,
mit dessen Hilfe die Verwaltung als zusätzlicher Akteur in das Genehmigungsverfahren zwischen Mobilfunkbetreibern und Bundesnetzagentur einbezogen wird.
Die Kommune muss dann über geplante Standorte von Sendeanlagen informiert werden und kann ihre planerische Hoheit für die Errichtung solcher Anlagen wahrnehmen.
Die FGBO hat in Zusammenarbeit mit der Bürgergruppe einen Vorschlag für ein Vorsorgekonzept entwickelt und wird in Abstimmung mit den anderen Ratsfraktionen einen Antrag in die Gremien einbringen, damit künftig Entscheidungen über den Ausbau von Sendeanlagen und das mögliche Wachsen von Strahlenbelastungen nicht über die Köpfe der Bürger und Politiker hinweg getroffen werden.

 

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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Brigitte Mittendorf

Lehrerin (pens.), verheiratet, 2 Kinder, 2 Enkel
Brigitte Mittendorf ist Gründungsmitglied der GLO und lebt in Quelkhorn. Heute kandidiert sie für den Ortsrat Fischerhude

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