01.03.‘12
Gestern tagte der Bauausschuss. Unter anderem wurde über die Biogasanlage Bebauungsplan Nr. 112 beraten. Verwaltung und CDU wollten lediglich über die Frage beraten, ob die Bauleitplanung wieder aufgenommen werden sollte. Dies wunderte einige Ratsmitglieder, da sie es selbstverständlich fanden, dass eine begonnene Bauleitplanung zu Ende geführt wird.
Zur Erinnerung: Auf die vom Landkreis genehmigte Gasaufbereitungsanlage hatten die Ratsmitglieder keinen Einfluss, da es keinen gültigen Bebauungsplan für die Biogasanlage gibt. Es wird nun befürchtet, dass die Inputmengen, die derzeit bei 70.000 bis 80.000 to liegt, erheblich steigen könnte. Die Firma Heitmann beruft sich auf 174.000 to, die ihr genehmigt wurden. Jedoch wurde diese Menge damals genehmigt, um 3,2 MW Strom zu erzeugen.
Die Mehrheit aus SPD, Grüne und FGBO möchte dieser Entwicklung gegensteuern und traf gestern folgende Empfehlungen für die weiteren Beratungen:
Für
die Biogasanlage wird eine maximal zulässig erzeugte elektrische
Leistung und die äquivalent erzeugte Menge Gas auf die
Gesamtleistung von 3,2 MW festgelegt. D. h. unabhängig, ob Gas oder Strom produziert wird, soll die Obergrenze bei 3,2 MW liegen. Ein MW Strom lässt sich als Menge produzierten Gases umrechnen. Außerdem soll eine Veränderungsbesperre beschlossen werden, d. h. wesentliche bauliche Veränderungen sind bis zum
Satzungsbeschluss nicht zulässig, es sei denn es liegt eine
Genehmigung vor.
Bauamtsleiter Ralf Schack wies darauf hin, dass möglicherweise Entschädigungszahlungen auf den Flecken zu kommen könnten, falls es bei diesem Beschluss bleiben würde. Die Mehrheit im Ausschuss stellte klar, dass dies selbstverständlich geprüft werden müsse. Es sei jetzt aber wichtig, die Planung zu einem Abschluss zu bringen.