"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."
Friedrich Schiler
20.12.‘16
Die gute Nachricht zuerst: Mit dem Bericht für 2015 hat das Elektrizitäts-Werk Ottersberg nach zehn Jahren endlich wieder einmal einen Jahresabschluss vorgelegt, der zu (fast) keinen Beanstandungen führte.
Wie Herr Dipl.-Kaufmann Michael Kaden von der Baltic Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seinem rund einstündigen Vortrag darlegte, entsprach die Buchhaltung im Jahr 2015 den Rechtsvorschriften, die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt und der Betrieb wirtschaftlich geführt worden. Allein die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage biete Anlass zu Kritik. Zwar habe sie sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert, sei aber aufgrund eines erneut eingetretenen Jahresfehlbetrages weiterhin zu beanstanden.
2015 ist der Jahresfehlbetrag mit 68 TEURO deutlich geringer ausgefallen als in den Jahren 2013 (496 TEURO) und 2014 (754 TEURO). Doch da es sich bei dem EWO um einen Eigenbetrieb der Gemeinde handelt und die Verluste gemäß Ratsbeschluss aus Haushaltsmitteln ausgeglichen werden müssen, sind nun insgesamt 1.318 TEURO an das EWO zu überweisen. Der Hinweis des Kämmerers, man habe in den Jahresabschlüssen des Fleckens Rückstellungen gebildet, sodass die Mittel termingerecht zur Verfügung stünden, mag da manch einem Zuhörer lediglich ein schwacher Trost gewesen sein.
Über die Ursachen für die Höhe der jährlichen Fehlbeträge ist auch im Vorfeld kontrovers diskutiert worden, nicht zuletzt, da die Geschäftsjahre 2011 (Jahresfehlbetrag 2.180 TEURO) und 2012 (630 TEURO) ebenfalls mit sehr schlechten Ergebnissen abgeschlossen wurden.
Betrachtet man die Entwicklung auf der Ebene der einzelnen Geschäftszweige wird zumindest eines deutlich: Welchen Einfluss die mangelnde Expertise des ehemaligen Betriebsleiters sowie die fehlende Kontrolle durch die damit aufbeauftragten Gremien auf die Geschäftsentwicklung hatte. In einer Zeit, in der es anderen Elektrizitätswerken gelang, Rücklagen zu bilden, erzielte das EWO lediglich bei der Stromerzeugung und beim Handel minimal positive Ergebnissse, die Bereiche Stromnetz, Otterbad und Blockheizkraftwerk (mit Fernwärme) waren in hohem Maße defizitär.
In diesem Zusammenhang sprach Herr Kaden auch noch einmal das Konzept des „steuerlichen Querverbundes" von Elektrizitäts-Werk und Otterbad an. Würde das EWO Gewinne machen, wären diese steuerpflichtig. Da sich das Otterbad nicht kostendeckend betreiben lässt, würde der dort entstehende Fehlbetrag die Gewinne des EWO und somit auch die Steuerlast mindern. Ein Plan, der allerdings nur dann aufgeht, wenn das EWO tatsächlich Gewinne erwirtschaftet und die durch den Betrieb des Otterbads entstehenden Fehlbeträge nicht aus dem Ruder laufen.
Im Jahr 2015 schloss das Otterbad mit einem Minus von 387 TEURO ab. Vergleicht man dieses Ergebnis mit 2014 (- 430 TEURO), 2013 (-425 TEURO), 2012 (-456 TEURO) und 2011 (455 TEURO) stellt sich die Frage, ob die im Jahr 2015 eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung des Betriebes nicht um Jahre zu spät kommen.
Ähnliches gilt für das Blockheizkraftwerk, das in den Jahren 2011 - 2015 mit einem Minus von 639 TEURO ebenfalls wesentlich zu den obengenannten Jahresfehlbeträgen beigetragen hat. Auch hier wurden laut Herrn Dannat Optimierungsmaßnahmen ergriffen, sodass das BHKW in Zukunft mit einem jährlichen Minus von maximal 20 TEURO zu betreiben sei - was, auf die letzten fünf Jahre umgerechnet, einem Fehlbetrag von lediglich 100 TEURO entsprochen hätte.
Petra Ruers