Wie wir den Verstoß des 
 Bürgermeisters sehen 

Eine Kette von Fehlern - Bürgermeister verharmlost seine Fehler

von Tim Weber

14.12.‘14

Horst Hofmann betont, dass die Überweisungen von einer Million Euro an das E-Werk im Dezember 2013 und Januar 2014 Geschäfte der laufenden Verwaltung gewesen seien und damit kommunalrechtlich nicht zu kritisieren seien. Lediglich die Überschreitung der für das E-Werk zulässigen kurzfristigen Kredite und die fehlende Information des Rates seien fehlerhaft gewesen. Er beruft sich dabei auf das Schreiben des Landkreises.

Der Bürgermeister verschweigt, dass er in zwei Fällen gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verstoßen hat und dass er eine Kette von Fehlern gemacht hat.

Verstöße gegen die Kommunalverfassung

§112 und §122 der niedersächsischen Kommunalverfassung regeln, dass die Gemeinde nur bis zum in der Haushaltssatzung festgesetzten Rahmen Liquiditätskredite aufnehmen darf. Die lagen für das Haushaltsjahr 2013 bei einer Million Euro. Da aber vorher bereits 500.000 Euro an Krediten aufgenommen wurden, wurde mit den weiteren internen Krediten von einer Million Euro dieser Rahmen deutlich überschritten. Der Landkreis weist darauf hin, dass dieses Fehlverhalten mit dem Nachtragshaushalt 2014 nachträglich geheilt wurde. Dem ist zuzustimmen, aber ein Verstoß gegen die Kommunalverfassung bleibt es trotzdem.

Nach § 85 Absatz 4 der niedersächsischen Kommunalverfassung muss der Bürgermeister die Ratsmitglieder über wichtige Angelegenheiten unterrichten. Der Bürgermeister hat den Rat weder im Dezember 2013 (700.000 Euro) noch im Januar 2014 (300.000 Euro) und Ende Juni 2014 auch erst auf Nachfrage informiert.

Eine Kette von Fehlern
Der Bürgermeister stellt den Sachverhalt so dar, dass er einmal nicht informiert und dass er sich dafür entschuldigt hätte.

Tatsächlich aber wurden die Zahlungsschwierigkeiten des E-Werks früher deutlich. Bereits Anfang 2013 überwies der damalige E-Werksleiter die Gebühren für den Abwasserzweckverband verspätet, ein Betrag in sechsstelliger Höhe. Der Rat wurde nicht informiert.

Im Jahr 2012 betrug die Summe für Liquiditätskredite, die das E-Werk aufnehmen durfte, 500.000 Euro. Wahrscheinlich wurde diese Summe überschritten. Der Rat wurde nicht informiert.

Aber nicht nur, dass der Bürgermeister den Rat nicht informierte, er leitete auch keine Gegenmaßnahmen ein. Der Bürgermeister ging den Zahlungsschwierigkeiten des E-Werks nicht auf den Grund, übte seine Kontrollfunktion nicht aus.

Schwere Fehler
Der Bürgermeister spricht gerne von Buchhaltungsfehlern. Diese seien behoben und das E-Werk könne ruhigeren Zeiten entgegen sehen.

Die FGBO-Fraktion stimmt zu, dass das E-Werk und seine Leistungen gesichert sind. Die FGBO steht zu dem E-Werk und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsatz und die vielen Überstunden.

Die Probleme des E-Werks aber auf die Buchhaltung zu reduzieren, verkennt die Verantwortung des Bürgermeisters. Durch die falschen Zahlen hat der E-Werksausschuss auch falsche Entscheidungen getroffen. Durch seine Untätigkeit und die fehlende Information des Rates hat der Bürgermeister diesen Schaden verursacht.





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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Wolfgang Simon

Lackierer, Jahrgang 1968, verheiratet, zwei Kinder
wohnt am Otterstedter See

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