Ortsbild erhalten und 
 gestalten 

So wird der Ortskern Fischerhudes erhalten

Foto von Stefan Straßenburg

04.08.‘16

Zur Zeit werden im Ortsrat Fischerhude eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Bereich östlich der Kreisstraße 2 im Bebauungsplan Nr. 88 „Fischerhude – Ortskern" erarbeitet und beraten.

Einfacher Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 88, rechtskräftig seit 1994, ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan, da nur die überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen festgesetzt sind. Außerdem sind die Freiflächen festgelegt und die Bäume in dem Bebauungsplan geschützt. Diese beiden Punkte zusammen mit den alten gepflasterten Straßen machen den Charme des Ortskernes aus.

Die Art und das Maß der baulichen Nutzung fehlen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt sich nach § 34 („Innenbereichsregelung") und § 35 („Außenbereichsregelung") des Baugesetzbuches (BauGB). Bei der Genehmigung von Bauvorhaben orientiert sich die Genehmigungsbehörde (Landkreis) an den dem geplanten Bauvorhaben umgebenden Gebäuden.

Unsensible Baugenehmigungen

In der Vergangenheit sind meiner Meinung nach unsensibel Baugenehmigungen erteilt worden. Beispiele hierfür sind Gebäude auf den Flächen der ehemaligen Hofstellen „Peters", „Peter Wilkens", „Hoops" und „Maunkens". Außerdem konnten Fertiggaragen und andere Nebengebäude baugenehmigungsfrei errichtet werden.

Der geltende Bebauungsplan enthält keinerlei qualitätssichernde Regelungen für die Bebauung (örtliche Bauvorschriften). Der derzeitige Bebauungsplan enthält sogar eine für das Ortsbild gefährliche Regelung: „Die Beurteilung jeder Neubebauung nach § 34 BauGB – also dem Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung – bedeutet, dass jede Fehlentwicklung zum Maßstab für das Neue werden kann".

Seit 2009 hat es drei Bebauungsplanänderungen kleinteiliger Art (Bauflächenverschiebungen) gegeben. In den vorherigen Ratsperioden wurden ähnliche Begehren wegen grundsätzlicher Bedenken stets abgelehnt.

Ortsrat reagiert auf Missstand

Am 15.2.2012 wurde im Ortsrat die Aufstellung der 3. Änderung mehrheitlich empfohlen. Sie bezog sich nicht auf ein konkretes Vorhaben, sondern sollte genutzt werden, um eine Gestaltungssatzung als örtliche Bauvorschrift einzuführen. Vorrangig sollte sie erst mal die Möglichkeit bieten, Baugesuche zurückzustellen (§15 BauGB), von denen zu befürchten war, dass die Planung dieser Vorhaben das Einfindungs- und Verträglichkeitsgebotes mit der näheren Umgebung unmöglich machte oder wesentlich erschwerte. Mit der konkreten Planungsabsicht konnte in letzter Konsequenz eine Veränderungssperre (§ 14 BauGB) erlassen werden.

Konkrete Fälle lagen und liegen noch an: u. a. die ehemalige Brandruine, das leergeräumte Grundstück neben der Kirche, Brinkmanns Scheune und das Ensemble des Wassermühlengrundstückes („Hofstelle Meuelns").

Wandel: Neues ermöglichen - Altes erhalten

Ein Dorf wandelt sich. Das Wohnen und Wirtschaften und damit die Nutzung ändert sich. Die Personen und Akteure werden andere. Das Selbstverständnis der alten Fischerhuder an Gestaltung und Erhalt gibt es nicht mehr bei allen neuen Eigentümern. Das Verwertungsinteresse der Erben von Gebäuden und Grundstücken tritt mehr in den Vordergrund. Viele landwirtschaftliche Gebäude werden nicht mehr genutzt.

Um den historischen, bäuerlichen Charakter des einmaligen Ortskernes zu erhalten, ist es erforderlich, qualitätssichernde Regelungen aufzustellen.

Mitte letzten Jahres hat der Verwaltungsausschuss endlich das Planungsbüro NWP aus Oldenburg beauftragt, hierfür Vorschläge zu erarbeiten. Der maßgebliche Planer, Herr Holland, hat in mehrheitlicher Abstimmung mit dem Ortsrat zwei Entwürfe für eine Erhaltungs- und eine Gestaltungssatzung entwickelt.

Auf seiner letzten Ortsratssitzung am 15.6.2016 hat der Ortsrat einstimmig beschlossen, dass Herr Holland auf einer Einwohnerversammlung seine Arbeit (Bestandsaufnahme, Analyse der Trends, Gefährdung, Instrumente zur Sicherung, Satzungsentwürfe) vor der Kommunalwahl am 11.9. vorstellt.

Ortsbild erhalten

Unser Ziel muss es sein, verbindliche Gestaltregeln mit Freiraum für Entwicklungen zu schaffen. Bewahrende und zugleich zukunftsfähige Baugestaltung bestimmt die Gestaltqualität der Gebäude, die die Wirkung des gesamten Ortskernes ausmacht. Diese baulichen Regelungen sollten im Rahmen der Dorfgemeinschaft möglichst konsensfähig entwickelt werden.

Wilfried Mittendorf

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Übrigens:

"Wer nichts waget, der darf nichts hoffen."

Friedrich Schiler

Wer ist eigentlich:

Dr. Walter Vorderstraße

Pneumologe, Jahrgang 1953, große Familie mit Tochter, Schwiegersohn und Enkel
Aus dem Münsterland kommend seit 1999 in Fischerhude lebend.

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